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Beispiel für Zukunftstudien

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung umfasst gesetzliche und freiwillige Maßnahmen der Banken zur Absicherung der Kundeneinlagen im Falle der Insolvenz einer Bank (Art staatlicher Bankbürgschaft). Die dafür zuständige Institution heisst "Einlagensicherungsfonds der Deutschen Banken". Diese Maßnahmen sind insbesondere für die Herstellung des Vertrauens infolge der amerikanischen Finanzkrise von besonderer Bedeutung.
In Deutschland besteht eine Einlagensicherung für Guthaben auf Konten bis zwanzigtausend Euro. Darüber hinaus werden Guthaben gestaffelt besichert. Ein Teil des Geldes ist also bei größeren Guthaben in jedem Fall verloren. Für den kleinen Sparer ist es deshalb ratsam, seine Ersparnisse auf mehrere Banken zu verteilen. Allerdings kann niemand die Gewähr für die Sicherheit bei einem einer großflächigen Finanzkrise übernehmen, da der Einlagensicherungsfonds dann überfordert ist. In diesem Falle kann es zu einer Wiederholung der Verhältnisse von 1930 kommen, als Schlangen von Sparern von der Deutschen Reichsbank ihre Einlagen abheben wollten.

Einlagensicherung in der Finanzkrise

Die amerikanische Regierung ist hier um einiges kühler und überlegter. Dank hochkarätiger Beraterstäbe im Weissen Haus und im amerikansichen Handelsministerium existieren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeklügelte Notfallpläne, nicht zuletzt, weil die Amerikaner ihre Lebensführung als Mission, manchmal fast als Krieg, ansehen, die es im Notfall mit generalstabsmässig geplanten Mitteln zu verteidigen gilt. Das merkt man insbesondere daran, dass im aktuellen Notfallplan zur Behebung der amerikanischen Finanzkrise Guthaben bis 250.000 Dollar je Bürger abgesichert sind. Das reicht auch in den USA für die Alterssicherung nach den Standards der Mittelschicht. In Deutschland handelt man hier aufgrund der zehnmal niedrigeren Wertgrenze wesentlich kleinkarierter. Man sieht also hier, dass in Deutschland Eigenvorsorge seiner Bürger kleingeschrieben wird und das Urvertrauen in den Sozialstaat ungebrochen ist. Eine finanzielle Unabhängigkeit der Bürger stört hier nur, weil es den Kontrollzugriff des Staates lockern würde.

Für Kredite und Baufinanzierungen kommt eine Einlagensicherung naturgemäß nicht in Betracht.